Selbst wenn die Beziehung am Arbeitsplatz beginnt, ändert dies nichts an der Tatsache, dass das Liebesleben einer Person theoretisch eine völlig private Angelegenheit ist. Daher ist es nicht notwendig, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Wenn die Beziehung jedoch ernsthaft ist und das Potenzial hat, von Dauer zu sein, muss sie der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Die beiden müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ihr Privatleben und ihr Geschäftsleben völlig getrennt bleiben müssen. Daher ist es notwendig, die bestehenden Vorschriften zu berücksichtigen. Persönliche Mitteilungen an einen geliebten Menschen haben im Posteingang eines Firmen-E-Mail-Kontos nichts zu suchen. Ebenso ist kein Platz für die Diskussion über intime körperliche Kontakte, Beziehungskonflikte oder Kosenamen am Arbeitsplatz.
